Biomasse
Unter Biomasse werden (im energietechnischen Sinne) sämtliche rezenten Stoffe mit organischer Herkunft verstanden, d.h. die organischen Substanzen, die durch Pflanzen oder Tiere anfallen bzw. erzeugt werden.
Diese allgemeine Definition ist nicht analog der Definition von Biomasse in der deutschen Biomasseverordnung (BiomasseV 2001) zu verstehen, die regelt, welche Stoffe im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als Biomasse verstanden werden. Somit können weitere Stoffe als Biomasse bezeichnet werden, auch wenn diese laut der BiomasseV nicht als solche benannt sind.
Entsprechend der hier zugrunde gelegten allgemeinen Definition kann unterschieden werden in Primär- und Sekundärprodukte. Durch direkte photosynthetische Ausnutzung der Sonnenenergie werden sogenannte Primärprodukte gebildet, d.h. Pflanzenmasse. Sekundärprodukte entstehen andererseits durch den Um- oder Abbau organischer Substanz durch z.B. Tiere oder andere Konsumenten.
Biomasse-Primärprodukte können zur Gewinnung von Biobrennstoffen wie auch der Erzeugung von Biogas und der Produktion von Kraftstoffen bzw. Schmierstoffen (v.a. Industrieschmierstoffen) genutzt werden. Der Einsatz von Biomasse zu energetischen Zwecken ist demnach vielfältig: von der Stromerzeugung über die Wärmegewinnung bis hin zur Kraftstofferzeugung. Demzufolge wird Biomasse entweder direkt oder nach dessen Veredelung in einen weiteren festen, flüssigen oder gasförmigen Sekundärenergieträger in z.B. Biogasanlagen, Kraftwerken und Heizwerken, Zentralheizungen und Einzelöfen, Turbinen und Motoren zur Stromerzeugung oder zum Fahrzeugantrieb eingesetzt.
Insgesamt ist die Nutzung von Biomasse als regenerative Energiequelle zur Bereitstellung von Wärme und Strom im Vergleich zu den anderen erneuerbaren Energien wie Solar- und Windenergie, Wasserkraft und Erdwärme mit Abstand am höchsten.
Biomasse-Primärprodukte (insbes. nachwachsende Rohstoffe) |
Umwandlung solarer Strahlung in organische Materie mithilfe von Pflanzen (bei der Photosynthese); gespeicherte Sonnenenergie
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Biomasse-Sekundärprodukte (insbes. organischer Abfall) |
Bildung durch Um- oder Abbau organischer Substanz durch z.B. Tiere
als Grundmaterial für die Erzeugung von Biogas aus Rest- und Abfallstoffen |
In Deutschland wird die Biomassenutzung in der Biomasseverordnung (BiomasseV) sowie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, über welches unter anderem der Einsatz von Biomasse zur Stromerzeugung gefördert wird. Außerdem greift in Bezug auf die Wärmeerzeugung aus Bioenergie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Biokraftstoffe werden nach dem Energiesteuergesetz durch reduzierte Steuersätze und nach dem Biokraftstoffquotengesetz durch Beimischungsquoten staatlich unterstützt.
Der nachhaltige Anbau von Biomasse wird durch die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) geregelt. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit ist in vielen europäischen Ländern gesetzlich verankert und findet sich in den sogenannten Wald- oder Forstgesetzen wieder.