Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt ist ein wichtiges Instrument, um sicherheitsrelevante Informationen über gefährliche Stoffe und Gemische innerhalb der Lieferkette zu übermitteln, z.B. über fossile Energieträger wie DieselkraftstoffHeizöl und Ottokraftstoffe. Es enthält neben Informationen zum jeweiligen Lieferanten Angaben über Identität und Zusammensetzung eines Produktes, auftretende Gefährdungen, sichere Handhabung sowie Maßnahmen zur Prävention und im Gefahrenfall. Das Sicherheitsdatenblatt richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bestimmte Stoffe und/oder Gemische verwenden, lagern und umschlagen. Es hilft bei der Bestimmung von Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und ermöglicht daher einen sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen. 

Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen Sicherheitsdatenblätter inhaltlich in folgende Abschnitte gegliedert sein:

  • Bezeichnung des Stoffs und Gemischs sowie des Unternehmens
  • Mögliche Gefahren (Einstufung, Kennzeichnungselemente etc.)
  • Zusammensetzung bzw. Angaben zu Bestandteilen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Handhabung und Lagerung
  • Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung
  • Physikalische und chemische Eigenschaften
  • Stabilität und Reaktivität
  • Toxikologische Angaben (toxikologische Wirkungen des Stoffs oder Gemischs)
  • Umweltbezogene Angaben (Toxizität, Persistenz und Abbaubarkeit, Bioakkumulationspotenzial, Mobilität im Boden etc.)
  • Hinweise zur Entsorgung
  • Angaben zum Transport
  • Rechtsvorschriften
  • Sonstige Angaben

Das Sicherheitsdatenblatt wird in der Regel von den Herstellern eines Stoffes oder Gemisches erstellt und dann entlang der Lieferkette über Händler an gewerbliche Verwender weitergegeben. Endverbraucher erhalten grundsätzlich keine Sicherheitsdatenblätter. 

Ob ein Sicherheitsdatenblatt für ein bestimmtes Produkt erforderlich ist und welche Informationen im Detail enthalten sein müssen, ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt. In der EU werden die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter z.B. durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) festgelegt. Allgemeine Regelungen zur Erstellung, Verteilung und Aktualisierung des Sicherheitsdatenblattes sind im Titel IV der Verordnung enthalten. Der Anhang II der Verordnung beschreibt detailliert die erforderlichen Inhalte für die insgesamt 16 Abschnitte, in die sich das Sicherheitsdatenblatt gliedert. Ergänzend hat die Europäische Chemikalienagentur darüber hinaus einen umfangreichen Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern herausgegeben, der die genannten Vorschriften für ihre Anwendung in der Praxis vertieft.

In ihrem Aufbau und Inhalt entspricht die europäische Version des Sicherheitsdatenblattes im Wesentlichen der internationalen Leitlinie des GHS. GHS steht für Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals und bezeichnet den Versuch, ein global einheitliches System für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien zu schaffen. Das GHS wird bereits in vielen Ländern weltweit umgesetzt, z.B. in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Das GHS enthält Regeln zur Ermittlung der von einem Stoff bzw. Gemisch ausgehenden Gefahren. Es entwickelt ein System zur Bestimmung, ab wann ein Stoff bzw. Gemisch als gefährlich eingestuft wird und welche Informationen über festgestellte Gefahren mithilfe von Etiketten und Sicherheitsdatenblättern an Verwender kommuniziert werden sollen.

Dienstleister, die die Produkte einlagern, wie z.B. Oiltanking als Tanklagerhalter, erhalten die Sicherheitsdatenblätter von den einlagernden Gesellschaften, d.h. ihren Kunden.

Stand: Dezember 2015
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