DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)

Die DAkkS ist seit 2010 der alleinige Dienstleister für Akkreditierungen in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe besteht darin, Konformitätsbewertungsstellen wie zum Beispiel Laboratorien oder Zertifizierungsstellen zu akkreditieren und diese zu überwachen. Durch eine Akkreditierung soll sichergestellt werden, dass Konformitätsbewertungsstellen qualifiziert arbeiten und den geltenden Anforderungen nachkommen.

Der Begriff „akkreditieren“ bedeutet „Glauben schenken“. Demnach sind Akkreditierungen offizielle Bestätigungen, denen die Allgemeinheit wie auch Institutionen und Unternehmen vertrauen. Die Norm DIN EN ISO/IEC 17011 definiert eine Akkreditierung als „Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.“ Akkreditierungen sollen demnach sicherstellen, dass Konformitätsbewertungsstellen ihre Konformitätsbewertungen zuverlässig vornehmen; das beinhaltet die Überprüfung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren, Systemen etc. sowohl im Hinblick auf ihre Qualität als auch ihre Sicherheit, ihre Erfüllung eines technischen Mindeststandards und der Vorgaben geltender Normen, Richtlinien und Gesetze.

Der Prozess einer Akkreditierung gliedert sich in vier Phasen: Antragsphase, Begutachtungsphase, Akkreditierungsphase und Überwachungsphase. Nach einer Antragsstellung durch eine Konformitätsbewertungsstelle – dies kann ein Laboratorium, eine Zertifizierungs- und Inspektionsstelle, ein Anbieter von Eignungsprüfungen und ein Referenzmaterialhersteller sein – werden die eingesendeten Dokumente von der DAkkS geprüft. Diese Begutachtungsergebnisse werden dann an einen Akkreditierungsausschuss weitergereicht, welcher über die Erteilung der Akkreditierung entscheidet. Mit einem erfolgreichen Abschluss bestätigt die DAkks die Erfüllung der entsprechenden Normen und Standards und somit die technische Kompetenz. In festgelegten Zeitabständen folgen der Akkreditierung Überwachungen, um den Kompetenznachweis zu erhalten und sicherzustellen. Die Akkreditierung ist in der Regel fünf Jahre gültig, woraufhin es dann einer Reakkreditierung bedarf.

Um ihre hoheitlichen Akkreditierungsaufgaben ausfüllen zu können, untersteht die DAkkS als beliehene Stelle der Aufsicht des Bundes. Bei der hoheitlichen Akkreditierungstätigkeit wird das deutsche Verwaltungsrecht angewendet. Zusätzlich betreut die DAkkS auch Akkreditierungsverfahren außerhalb der Mitgliedstaaten der EU und der EFTA. Diese werden allerdings als nicht hoheitlich bezeichnet. Die Anforderungen an Akkreditierungsstellen sind in der Norm DIN EN ISO/IEC 17011 festgelegt, welche die DAkkS erfüllt.

www.dakks.de

Stand: Dezember 2015
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